Psychische Gefährdungsbeurteilung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Seit 01.01.2014 sind alle deutschen Unternehmen dazu verpflichtet, auch die „psychischen Belastungen bei der Arbeit“ ihrer Mitarbeiter zu beurteilen und dokumentieren (§5 ArbSchG). Im Falle einer psychischen Erkrankung eines Beschäftigten aufgrund übermäßiger beruflicher Belastung drohen dem Arbeitgeber ansonsten möglicherweise Forderungen zur Kostenerstattung von Seiten der Sozialversicherungen.

Unser Beratungsangebot

Unternehmen dürfen Gefährdungsbeurteilungen selbst vornehmen und dokumentieren. Da es sich hier allerdings um ein sehr komplexes Feld menschlichen Verhaltens und Erlebens handelt, ist die Unterstützung durch professionelle Experten ratsam.

Je nach Unternehmensgröße und Beratungsbedarf ermitteln wir zusammen mit Ihnen die Vorgehensweise, die am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Hier eine Auswahl von Möglichkeiten:

  • Anonyme Befragung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz mittels online-Tool
  • Unterstützung bei der Dokumentation im Rahmen der Arbeitssicherheitsanalyse
  • Rückspiegelungsworkshop mit den Verantwortlichen zu den Ergebnissen der Befragung
  • Erarbeitung von Verbesserungskonzepten zur Situation der psychischen Belastung am Arbeitsplatz
  • Kommunikationstrainings für Führungskräfte
  • Führungskräftetrainings zum Thema gesunde Führung
  • Teamentwicklung zur Verbesserung der Zusammenarbeit
  • Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Arbeitsabläufe

Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Erstgespräch. Hierbei erörtern wir Ihnen auch die staatlichen Fördermöglichkeiten.